Änderungsantrag zu unserem Antrag vom 14.02.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nach Vorlage der Stellungnahme des Architekten am vergangenen Donnerstag (23.04.2026) haben wir unseren ursprünglichen Antrag auf Grundlage dieser fachlichen Einschätzung sowie eigener Begehungen der Räume und geführter Gespräche weiterentwickelt. Ziel war es, die fachlich überzeugenden Punkte aufzunehmen und in eine tragfähige Gesamtlösung zu überführen.
Der Rat möge beschließen:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen des Rates mit dem Landkreis Osnabrück eine Vereinbarung zu erzielen. Diese soll insbesondere die Nutzung
bestehender Schulräume im Schulzentrum Bad Iburg umfassen. Übrige unter Vorbehalt stehende Einigungen zwischen Landkreis und Stadtvertretern entsprechend dem Ergebnispapier vom 18.12.2025 im
Sinne einer Gesamteinigung werden vom Rat ausdrücklich begrüßt.
- Flächen im Erdgeschoss sowie im Sockelgeschoss des Schulzentrums sind gezielt durch das beauftragte Büro daraufhin zu prüfen, ob sie für ergänzende Nutzungen geeignet und sinnvoll in das
pädagogische Gesamtkonzept (vgl. Schreiben Kister) integrierbar sind. Dies betrifft insbesondere gemeinschaftliche Funktionen (z. B. Mensa- und Gemeinschaftsbereiche) sowie Fachnutzungen (z. B.
Makerspace oder Musikbereich).
In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob durch einen gezielten Flächentausch innerhalb des Schulzentrums zusammenhängende und funktional geeignete Bereiche geschaffen werden können. Beispielhaft ist zu prüfen, ob durch die Abgabe bislang genutzter Räume (z. B. Räume im Obergeschoss) im Gegenzug zusammenhängende Flächen im Erdgeschoss für die Grundschule gewonnen werden können. Der Landkreis hat in Gesprächen und in der Stellungnahme der Landrätin vom 31.03.2026 deutlich gemacht, dass die zur Verfügung stehenden Flächen nicht starr festgelegt sind.
Die Schulleitungen sind in diese Prüfungen und Planungen einzubeziehen.
- Ergänzend ist ein Erweiterungsbau vorzusehen, um die für eine vollständige und pädagogisch sinnvolle Umsetzung erforderlichen Räume zu schaffen, die im Bestand nicht abbildbar sind. Der
Erweiterungsbau ist dabei eng räumlich und baulich an die genutzten Bestandsflächen anzuschließen.
- Die Nutzung von Flächen im Obergeschoss des Schulzentrums wird nach Prüfung nicht weiterverfolgt. Sowohl die vorliegenden fachlichen Bewertungen als auch eigene Begehungen haben gezeigt, dass
diese Flächen nur eingeschränkt in die Grundschulstruktur integrierbar sind.
- Ziel der weiteren Planung ist eine wirtschaftlich tragfähige und zugleich pädagogisch hochwertige Gesamtlösung, bei der ein Erweiterungsbau den funktionalen Kern der Grundschule bildet und
ergänzende Flächen im Bestand dort genutzt werden, wo sie pädagogisch sinnvoll und zielführend in die Gesamtstruktur eingebunden werden können.
- Die sich aus diesen Prüfungen ergebenden Auswirkungen auf Planung, Bauabschnitte und Kosten sind darzustellen und dem Rat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Wir verfolgen einen klaren Ansatz: Die zukünftige Grundschule muss pädagogisch sinnvoll organisiert sein und zugleich den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Rechnung tragen. Es geht nicht um
ein Entweder-oder, sondern um ein logisches Vorgehen, bei dem geeignete Bestandsflächen gezielt genutzt und dort ergänzt werden, wo dies für eine funktionierende Struktur erforderlich ist.
Gerade vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Spielräume ist es wichtig, verantwortungsvoll zu planen. Einsparpotenziale bei der baulichen Umsetzung schaffen Handlungsspielräume für andere zentrale Aufgaben: insbesondere für den Ausbau der Schulsozialarbeit, für eine dringend benötigte zusätzliche Turnhalle – auch im Interesse der Vereine und des Breitensports – sowie für die langfristige Sicherstellung der kommunalen Infrastruktur.
Der vorliegende Antrag verbindet somit pädagogische Qualität mit wirtschaftlicher Vernunft und stellt ein schlüssiges, ausgewogenes Gesamtkonzept dar.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Hölscher Hans-Otto Petersmann






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