Spürbare Verkehrsentlastung für Bad Iburg

Antrag: Die Mitgliederversammlung der FDP in Bad Iburg möge beschließen:

Die Bekanntgabe des aktuellen Bundesverkehrswegeplans 2030 durch die zuständigen Behörden, inkl. einer möglichen Umgehungsstraße für die Stadt Bad Iburg, hat zu deutlichen Reaktionen in der Bürgerschaft geführt. Befürworter der Umgehungsstraße sehen in dieser eine Chance, die verkehrlichen Belastungen aus dem Ortskern zu verbannen. Gegner hingegen vertreten schwerpunktmäßig die Auffassung, dass diese zu mehr Nach- als möglichen Vorteilen führen würde.

 

Für die FDP Bad Iburg sind grundsätzlich beide Positionen nachvollziehbar, da sowohl die Befürworter als auch die Gegner überzeugende Anliegen vertreten. Deshalb stehen wir für einen Interessenausgleich zwischen den Befürwortern und den Gegnern der Umgehungsstraße. Ein Gegeneinander Ausspielen der verschiedenen, berechtigten Interessen lehnen wir strikt ab, da dies den Zusammenhalt innerhalb unserer Bürgerschaft schwächt.

 

Auffällig ist, dass sich die aktuelle Diskussion häufig lediglich auf die Frage beschränkt, ob man für oder gegen die Umgehungsstraße ist. Diese Frage nach einer „Entweder-oder-Positionierung“ trifft jedoch nicht den eigentlichen Kern des Sachverhaltes. Vielmehr besteht dieser darin, wie man eine spürbare Entlastung für die aktuelle Verkehrssituation in unserer Stadt mit ihren negativen Auswirkungen erreichen kann, ohne an anderer Stelle neue Belastungen zu schaffen.

 

In diesem Zusammenhang stellen wir als Freie Demokraten in Bad Iburg fest, dass die angedachte Umgehungsstraße in der geplanten Trassenführung so nicht umsetzbar sein wird, da sie durch ein FFH Gebiet führt und den Naherholungswert unserer Stadt sowohl für unsere Bürgerinnen und Bürger als auch für unsere Gäste entscheidend mindert. Auch rechtlich wird diese Trasse nach heutigem Wissen kaum durchsetzbar sein. Hinzu kommt, dass die Trassenführung auf alten Planungsdaten beruht.

 

Genauso unbestritten ist jedoch auch, dass die Forderung von Bad Iburger Bürgerinnen und Bürgern nach einer spürbaren Verkehrsentlastung der Innenstadt ein berechtigtes Anliegen darstellt, um die Lebensqualität zu erhöhen und Gefahrenschwerpunkte zu minimieren. Deshalb kann es nicht die Position unserer Stadt sein, lediglich die geplante Trasse der Umgehungsstraße abzulehnen. Auf Grund dessen sind kurz- und mittelfristig verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir als FDP Bad Iburg:

  1. Prüfung der Umsetzbarkeit eines nächtlichen Fahrverbots für LKWs über 7,5 t von 22-6 Uhr (nach dem Vorbild Eching am Tegernsee) oder vergleichbare Maßnahmen – hiervon ausgenommen sollte der Zulieferverkehr für ortsansässige Unternehmen sein
  2. Evaluierung der Verkehrsentwicklung nach Einführung der LKW-Maut auf allen Bundesstraßen und anschließende Beratung der Ergebnisse im Stadtrat
  3. Die übergeordneten Behörden (Verkehrsplaner) sollen in einer umfassenden Betrachtung weitere Möglichkeiten für eine Entlastung der aktuellen Verkehrssituation im Sinne der Bad Iburger Bürgerinnen und Bürger erarbeiten

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Interessierter Bürger (Montag, 12 September 2016 09:52)

    Liebe FDP. Der Bundesverkehrswegeplan liegt bisher nur als Entwurf vor. Er muss noch durch die parlamentarische Beratung im Bundestag. Fakt ist: Auch bei einer Einstufung der OU Bad Iburg in den sogenannten Vordringlichen Bedarf, hat diese keine ernsthaften Chancen auf Realisierung. Zu niedrig ist der NKV, zu hoch sind die Kosten, zu gering ist das politische Interesse der im Bundestag sitzenden politischen Vertreter aus dem LK Osnabrück. Ferner verwundert es schon sehr, dass eine Partei, die eigentlich wirtschaftsfreundlich sein will, sich für Fahrverbote ausspricht, die noch nicht einmal die Grünen in dieser Form fordern. Die Ausweitung der Lkw-Maut wird ebenso im Bundestag beschlossen wie der Bundesverkehrswegeplan. Vor diesem Hintergrund wie die geforderte "Evaluierung der Verkehrsentwicklung nach Einführung der Lkw-Maut" nur eines bringen: Zusätzliche Kosten für den Steuerzahler.